Der Freistaat Sachsen muss die im Juni 2021 nach Georgien abgeschobene Familie von unserer Teilnehmerin Lika zurückholen. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Jetzt dürfen sie vorläufig wiederkommen – bis zur endgültigen Prüfung ihres Aufenthaltes. Die Familie ist bereits seit Mittwoch wieder in Deutschland. Wir freuen uns sehr und hoffen dass dieser Fall Schule macht und endlich grundsätzlich eine andere Betrachtungsweise auf gut integrierte Asylbewerber eingenommen wird und die rigide inhumane Abschiebepraxis ein Ende findet.
OVG Bautzen: Abschiebung war rechtswidrig
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